Bei Glatteis, Schneefall, Hochwasser gelten bestimmte Regelungen. Eine Notfallbetreuung für unsere Grundschulkinder wird stets versucht einzurichten und anzubieten.
Fahrschüler
Falls die Orte vom Bus- bzw. Bahnbetrieb nicht angefahren werden können (max. Wartezeit 30 Min.), müssen die betroffenen Schüler/innen auch nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Erziehungsberechtigten sind in diesem Fall nicht verpflichtet, Ihr Kind mit dem Privat-Pkw zur Schule zu bringen.
Fußgänger / Fahrradfahrer
Eltern übernehmen die Verantwortung für Ihr Kind/Ihre Kinder und entscheiden in Zweifelsfällen zugunsten der Sicherheit.
Über das FEHLEN Ihres Kindes informieren Sie bitte
Ihre Lehrerin/Ihren Lehrer per Klassenlehrer-Email!