Verhalten bei extremen Wetterverhältnissen

Bei Glatteis, Schneefall, Hochwasser gelten bestimmte Regelungen. Eine Notfallbetreuung für unsere Grundschulkinder wird stets versucht einzurichten und anzubieten.

Fahrschüler

Falls die Orte vom Bus- bzw. Bahnbetrieb nicht angefahren werden können (max. Wartezeit 30 Min.), müssen die betroffenen Schüler/innen auch nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Erziehungsberechtigten sind in diesem Fall nicht verpflichtet, Ihr Kind mit dem Privat-Pkw zur Schule zu bringen.

Fußgänger / Fahrradfahrer

Eltern übernehmen die Verantwortung für Ihr Kind/Ihre Kinder und entscheiden in Zweifelsfällen zugunsten der Sicherheit.

Über das FEHLEN Ihres Kindes informieren Sie bitte

Ihre Lehrerin/Ihren Lehrer per Klassenlehrer-Email!

 

https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/allgemeine-informationen-1/schulbesuch-bei-besonderen-einschraenkungen